Save the date: Online-Praxisdialog zum Thema „Bedarfsplanung von Angeboten der Kindertagesbetreuung“

Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung mit aktuell rückläufigen Geburtenzahlen gewinnt die Bedarfsplanung in der Kindertagesbetreuung nach § 80 SGB VIII an Relevanz. Auf Grundlage der Bedarfsplanung werden Entscheidungen über den Umfang und Erhalt von Einrichtungen mit entsprechenden Auswirkungen auf die Infrastruktur getroffen.

Gleichzeitig soll die Bedarfsplanung auch auf unvorhergesehene Bedarfe reagieren können. Die Vorgaben des SGB VIII werden in der Praxis teilweise sehr unterschiedlich umgesetzt z. B. in Bezug auf Datengrundlagen oder Turnus.

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Kommunen

stärken

Impulse

geben

Vernetzung

fördern

Den Auftakt der Veranstaltung bilden wissenschaftliche Impulse zum rechtlichen Rahmen und der Praxis, die den thematischen Rahmen abstecken. Im Anschluss möchten wir gerne ins Gespräch kommen. Eingeladen sind Vertretungen von Kommunen sowie weitere Träger von Kindertageseinrichtungen aus dem gesamten Bundesgebiet.

Wann findet der Praxisdialog statt?

14. Oktober und 4. November 2026 jeweils von 10:00 bis 13:00 Uhr.

Weitere Informationen stellt das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) zeitnah.