Inklusion

Inklusion im weiteren Sinn meint ein umfassendes Konzept des menschlichen Zusammenlebens, das den gesellschaftlichen Umgang mit Heterogenität beschreibt. Inklusion wird auch als Weg aufgefasst, hin zu dem Ziel der gleichberechtigten und vollumfängliche Teilhabe aller Menschen an allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens. Inklusion gehört seit der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, die 2006 verabschiedet wurde, zu den allgemeinen Menschenrechten. Ausgehend von dem dynamischen Modell des Behinderungsbegriffes aus umwelt- und einstellungsbedingten Barrieren sowie individueller Beeinträchtigung kommt es darauf an, dass sich die Gesellschaft und ihre Institutionen dahin gehend verändern, dass Barrieren abgebaut werden und Menschen mit Behinderung bedarfsgerecht bei der Wahrnehmung ihrer Rechte auf Teilhabe unterstützt werden. Dabei bildet die gleichberechtigte Teilhabe an Bildung eine der wichtigsten Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben.

Relevanz für Brandenburg

  • Mit Anerkennung der UN Behindertenrechtskonvention 2009 hat sich Deutschland dazu verpflichtet, das Bildungssystem inklusiv zu gestalten.
  • Die Kommunen mit KiTa-, Schul- und Sozialleistungsträgern stehen gemeinsam mit dem Land in der Verantwortung, die Verwirklichung von inklusiver Bildung stetig voran zu treiben und das Recht auf Teilhabe an Bildung gemäß dem 9. Sozialgesetzbuch zu gewährleisten.
  • Im Land Brandenburg lernen Kinder mit und ohne Behinderung vorrangig im gemeinsamen Unterricht. Diese Entwicklung wurde mit der Einführung des Konzeptes der Landesregierung „Gemeinsames Lernen in der Schule“ im Schuljahr 2017/18 intensiviert. Inzwischen gibt es 231 „Schulen gemeinsamen Lernens“ im Land Brandenburg.

Material

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Maßnahmen- und Förderplan: Chancengerechtigkeit 2021-2022

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