Eine Handvoll Fragen an Prof. Dr. Sybille Stöbe-Blossey zu ganztägiger Bildung und Kooperation von Schule und Jugendhilfe

Mit Kooperationen im Ganztag gehen unterschiedliche Perspektiven aller Beteiligten einher. Dass diese Unterschiede nicht problematisch, sondern hilfreich und ergänzend wirken können, ist eine grundlegende Erkenntnis für ein gemeinsames Verständnis, das es für erfolgreiche Zusammenarbeit braucht, stellt Prof. Dr. Sybille Stöbe-Blossey, Leiterin der Abteilung Bildung, Entwicklung, Soziale Teilhabe (BEST) am Institut Arbeit und Qualifikation (IAQ) an der Universität Duisburg-Essen, im Kurzinterview mit uns dar.

Wir als REAB Brandenburg beraten Landkreise und kreisfreie Städte in Bezug auf den Ganztag sowie die entsprechende Förderrichtlinie. Darüber hinaus ermöglichen wir Wissenstransfer wie etwa durch Expert*innen wie Prof. Dr. Stöbe-Blossey. Im Gespräch mit uns geht sie unter anderem darauf ein, welche konkreten Voraussetzungen es für einen sozialräumlich gestalteten Ganztag braucht und wie Kindern beste Teilhabebedingungen ermöglicht werden. Als vielversprechend im Ausbau der Ganztagsangebote erwähnt sie einen konkreten Ansatz.

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Kommunen

stärken

Impulse

geben

Vernetzung

fördern

Brandenburg verfügt über eine sehr gute Ausgangslage für die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf ganztägige Bildung und Betreuung im Grundschulalter. Bereits seit vielen Jahren besteht auf der Grundlage des Brandenburgischen Kita-Gesetzes ein Rechtsanspruch für Kinder der Klassen 1 bis 4. Nach dem Monitoringbericht der Bundesregierung nutzten im Jahr 2024 rund 84 Prozent der Kinder dieser Altersgruppe ein Ganztagsangebot. Damit ist ein bedarfsdeckendes Ganztagsangebot für das Land keineswegs neu. Brandenburg verfügt über eine flächendeckende Infrastruktur, ein etabliertes Hortsystem mit einer hohen Fachkräftequote sowie über eine wachsende Zahl an Schulen mit Ganztagsangeboten. Natürlich gibt es auch hier Herausforderungen – etwa regionale Unterschiede im Angebot, Fragen der Ferienbetreuung oder organisatorische Lösungen für Wege zwischen Schule und Hort. Insgesamt kann sich Brandenburg jedoch stärker als viele andere Länder auf die qualitative Weiterentwicklung konzentrieren.

Besonders vielversprechend ist der Ansatz, den Ausbau von Ganztagsangeboten mit dem bestehenden Hortsystem zu verknüpfen und die Kooperation zwischen beiden Systemen systematisch weiterzuentwickeln. Brandenburg kann hier auf bereits etablierten Strukturen aufbauen, da der Ausbau der Ganztagsangebote von Beginn an unter Einbeziehung der Horte erfolgte. Die Einführung verbindlicher Kooperationsvereinbarungen ist deshalb ein sinnvoller Schritt: Sie schafft einen Impuls für Zusammenarbeit auch dort, wo sie bisher noch wenig entwickelt ist. Entscheidend wird sein, diese Vereinbarungen nicht nur flächendeckend abzuschließen, sondern sie so zu gestalten, dass sie eine Kooperation fördern, die am Bedarf der Kinder orientiert ist. Und dann geht es darum, sie im Alltag tatsächlich mit Leben zu füllen.

Kooperation entsteht nicht automatisch. Zunächst braucht es ein gemeinsames Verständnis der beteiligten Professionen. Lehrkräfte und Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe bringen unterschiedliche Perspektiven, Kompetenzen und Arbeitslogiken ein. Diese Unterschiede sind kein Problem, sondern bieten große Chancen – vorausgesetzt, sie werden als komplementäre Kompetenzen verstanden, die gemeinsam und koordiniert für die Förderung der Kinder genutzt werden können. Dafür braucht es eine kooperationsförderliche Haltung mit Offenheit und gegenseitiger Wertschätzung und ein gemeinsames Bildungsverständnis.

Darüber hinaus benötigt Kooperation Zeit, verbindliche Strukturen und verlässliche Kommunikationsformen. Erfahrungen zeigen, dass Kooperation dort leichter gelingt, wo alle Beteiligten am gleichen Ort arbeiten – etwa in offenen Ganztagsschulen. Hier entwickelt sich immer häufiger ein Teamverständnis im Sinne einer gemeinsamen Ganztagsschule. Ein Selbstläufer ist das jedoch nicht – man kann auch am selben Ort oder sogar nebeneinander arbeiten, statt die Chancen des Miteinander zu nutzen.

Bei Kooperationen zwischen Schule und Hort ist die Situation allein schon deshalb komplexer, weil zwei rechtlich getrennte Systeme vernetzt werden müssen und die Arbeitsorte räumlich getrennt sein können. Dennoch gibt es zahlreiche Beispiele gut funktionierender Zusammenarbeit. Entscheidend ist, gezielt Strukturen aufzubauen: gute Kontakte zwischen Schul- und Hortleitungen, regelmäßige Teambesprechungen, definierte Ansprechpersonen in beiden Institutionen (zum Beispiel je eine Person pro Jahrgang), klare Kommunikationswege sowie verbindliche Absprachen für den Umgang mit Situationen, in denen Kinder besonderen Unterstützungsbedarf haben.

Kommunen können diesen Prozess in vielfältiger Weise unterstützen. Ein wichtiger erster Schritt ist eine enge Zusammenarbeit innerhalb der Verwaltung, insbesondere zwischen Schulverwaltung und Jugendhilfe. In vielen Regionen bedeutet das auch eine Kooperation zwischen Landkreisen und kreisangehörigen Gemeinden. Kommunen können außerdem beim Abschluss von Kooperationsvereinbarungen moderieren und beraten. Besonders wirkungsvoll sind kommunale Qualitätszirkel oder Netzwerke, in denen Schulen, Horte und Träger Erfahrungen austauschen und voneinander lernen können.

Die Aachener Erklärung des Deutschen Städtetages aus dem Jahr 2007 war ein wichtiger Meilenstein für die kommunale Bildungspolitik. Darin heißt es: „Die Städte sollten Bildung als zentrales Feld der Daseinsvorsorge noch stärker erkennen und ihre Gestaltungsmöglichkeiten nutzen. Leitbild des Engagements der Städte ist die kommunale Bildungslandschaft im Sinne eines vernetzten Systems von Erziehung, Bildung und Betreuung.“

Schon vor dieser Erklärung hatten viele Kommunen begonnen, eigene bildungspolitische Strategien zu entwickeln und ihre Rolle über die klassische Verwaltung der äußeren Schulangelegenheiten hinaus zu erweitern. Die Vernetzung von Schule, Kinder- und Jugendhilfe sowie weiteren Bildungsakteur*innen war dabei von Anfang an ein zentrales Element.

Seither hat sich die kommunale Bildungspolitik in vielen Städten, Gemeinden und Kreisen deutlich weiterentwickelt. Zahlreiche Förderprogramme von Bund und Ländern haben diese Entwicklung zusätzlich unterstützt – angefangen von den Lernenden Regionen im ersten Jahrzehnt der 2000er Jahre über Transferinitiativen bis hin zur Förderung der Regionalen Entwicklungsagenturen für kommunales Bildungsmanagement.  Diese Programme haben zur Etablierung eines kommunalen Bildungsmanagements beigetragen. Insgesamt lässt sich also eine deutliche Stärkung der bildungspolitischen Rolle der Kommunen beobachten – auch ohne grundlegende rechtliche Änderungen im Schul- oder Jugendhilferecht.

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Wir sprechen hier von einem „kommunalen Potenzialgewinn“ in der Bildungspolitik. Besonders sichtbar wird dies beim Verständnis von Schulträgerschaft. Die klassische Trennung zwischen „inneren“ und „äußeren“ Schulangelegenheiten ist nicht mehr zeitgemäß – wenn sie es denn jemals war. Ausstattung, Infrastruktur und pädagogische Konzepte hängen eng zusammen – das zeigt sich etwa bei der Digitalisierung, bei der baulichen Gestaltung von Schulen oder aktuell nicht zuletzt bei der Entwicklung ganztägiger Bildungsangebote.

Zugleich werden Schulen immer stärker zu Orten umfassender Förderung. Sie müssen auf gesellschaftliche Herausforderungen reagieren und Kinder sowohl in ihren kognitiven als auch in ihren sozial‑emotionalen Kompetenzen unterstützen. Dafür brauchen Schulen verlässliche Partner. Gerade Grundschulen sind zudem zentrale Orte, an denen Kinder und ihre Familien erreicht werden können. Die Zusammenarbeit zwischen Schulen und Horten sowie ihren Trägern bietet daher große Chancen für die Weiterentwicklung einer kommunalen Bildungslandschaft im Sinne der Aachener Erklärung – und umgekehrt bergen kommunale Bildungslandschaften mit kooperativen Strukturen wichtige Potenziale für die Weiterentwicklung einer guten Ganztagsförderung.

Eine sozialräumlich orientierte Gestaltung des Ganztags setzt zunächst voraus, dass Kommunen über fundierte Kenntnisse ihrer Sozialräume verfügen. Dazu gehören Daten über die sozialen Strukturen in den einzelnen Stadtteilen oder Gemeinden, aus denen sich sowohl Potenziale als auch Herausforderungen ableiten lassen.

Zweitens braucht es ein Bewusstsein dafür, dass ganztägige Förderung gerade in sozial benachteiligten Sozialräumen eine besonders wichtige Rolle spielt bzw. spielen sollte – auch dort, wo Eltern das Angebot zunächst weniger aktiv nachfragen. Studien zeigen, dass die Teilnahme am Ganztag sozial ungleich verteilt ist. Diese Disparitäten sollten Kommunen nicht einfach hinnehmen, sondern gezielt analysieren und bei Ausbauentscheidungen berücksichtigen.

Drittens unterscheiden sich die Bedarfe in verschiedenen Sozialräumen deutlich. In Quartieren mit hoher Kinderarmut, mit vielen bildungsbenachteiligten Familien oder mit einem hohen Anteil von Kindern mit geringen Deutschkenntnissen stellen sich besondere Herausforderungen. Hier braucht es spezifische Konzepte – beispielsweise eine gute Ausstattung mit Schulsozialarbeit, die auch Brücken zwischen Schule und Hort schlagen kann, oder den Aufbau von Familienzentren an Grundschulen. Gerade die Kooperation zwischen Schulen und den Horten und ihren Trägern eröffnet hier große Potenziale.

Viertens erfordert eine sozialräumliche Strategie auch eine entsprechende Ressourcensteuerung. Kommunen (und die Länder!) sollten daher den Mut haben, Ressourcen stärker sozialindexbasiert zu verteilen, um dort mehr Unterstützung bereitzustellen, wo die Herausforderungen besonders groß sind.

Bestmögliche Teilhabe für alle Kinder entsteht vor allem durch eine Kombination aus Kooperation zwischen Jugendhilfe und Schule, sozialräumlicher Planung und einer aktiven Einbeziehung der Familien.

Ein wichtiger Punkt für die Entwicklung eines bedarfsorientierten Angebots ist der Kontakt zu den Eltern. Klassische Elternbefragungen sind dafür nur begrenzt geeignet, weil sich gerade bildungsbenachteiligte Eltern deutlich seltener daran beteiligen. Dadurch besteht die Gefahr, dass ihre Lebenslagen und Bedarfe in Planungsprozessen unterschätzt werden. Wirksamer sind niedrigschwellige Angebote, die persönliche Kontakte ermöglichen und Vertrauen aufbauen. Ein vielversprechender Ansatz sind Familiengrundschulzentren oder ähnliche Modelle, die Schule, Hort und andere Angebote der Jugendhilfe miteinander verbinden und Kinder und Eltern dort erreichen, wo sie sowieso sind – nämlich in der Schule. Familienzentren öffnen sich bewusst für die Familien im Sozialraum, sind an örtlichen Bedarfen ausgerichtet und nutzen die Ressourcen ihres Umfeldes.

Sie bieten beispielsweise Elterncafés, gemeinsame Freizeitangebote für Eltern oder auch Eltern-Kind-Aktivitäten und niedrigschwellige Formate der Familienbildung an und schaffen so einen einfachen Zugang. Auf dieser Grundlage können Schulen und Horte die Lebenssituationen der Familien besser verstehen und passgenaue Unterstützungsangebote entwickeln – etwa zur Förderung der Kinder, zur Stärkung der Elternkompetenzen oder zur Vermittlung weiterer Hilfen. Familienzentren an Grundschulen können damit eine wichtige Brücke zwischen Bildungssystem, Jugendhilfe und Familien bilden und wesentlich dazu beitragen, dass alle Kinder bessere Teilhabechancen erhalten.


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