Investitionsprogramm Ganztagsausbau bis Ende 2029 verlängert

Ganztagsbetreuung stärkt Bildungsgerechtigkeit, moderne Lernkultur und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Ab dem Schuljahr 2026/27 besteht daher ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung, der bis 2029/30 schrittweise für alle Grundschulkinder umgesetzt wird. Um Länder und Kommunen bei der Umsetzung zu unterstützen, wurde das Investitionsprogramm Ganztagsausbau verlängert. Fördermittel können nun bis Ende 2029 beantragt und bis Ende 2030 abgerechnet werden. Zuständig für die Antragsverfahren sind die Bundesländer. Das entsprechende Gesetz zur Fristverlängerung trat am 23. Juli in Kraft und berücksichtigt Rückmeldungen der Verantwortlichen vor Ort.

Kommunen

stärken

Impulse

geben

Vernetzung

fördern

Voraussetzungen für verlässliche Ganztagsangebote schaffen

Die Verlängerung soll sicherstellen, dass geplante und begonnene Projekte auch unter schwierigen Rahmenbedingungen abgeschlossen werden können. Bildungs- und Familienministerin Karin Prien betonte im Bundesrat, die Bundesregierung nehme die Herausforderungen in Ländern und Kommunen ernst. Mit dem knapp drei Milliarden Euro umfassenden Investitionsprogramm schaffen Bund und Länder die Voraussetzungen für verlässliche Ganztagsangebote, die Bildungsübergänge verbessern und allen Kindern gleiche Chancen ermöglichen – unabhängig von Herkunft oder Wohnort. Damit wird ein zentrales Ziel des Koalitionsvertrags konsequent umgesetzt.